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Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest im Baltikum, in Polen, in der Tschechischen Republik und in der Ukraine.

Ende Juni wurde erstmalig über den Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP), die für den Menschen ungefährlich ist, bei zwei tot aufgefundenen Wildschweinen im Osten Tschechiens in der Region Zliin berichtet. Damit hat das ASP-Virus in der EU einen deutlichen Sprung nach Westen gemacht und ist bis auf 80 km an Österreich und zirka 300 km an die deutsche Grenze in Sachsen herangerückt.

Wie die Seuche über eine Entfernung von mehreren Hundert Kilometern verschleppt wurde, ist bislang unklar. Da der Fundort in Tschechien in der Nähe einer Ost-West-Fernverbindung liegt, wird derzeit eine Verschleppung durch Personen vermutet. Eine weitere Ausbreitung in der Wildschweinepopulation ist nicht auszuschließen.

In der ASP-Region im Osten der EU hat es im Juni neben zahlreichen Nachweisen bei Wildschweinen in Polen rund 20 Ausbrüche in Hausschweinebeständen, meist in Kleinhaltungen gegeben. In Estland wurde das Virus zudem in einer größeren Schweinehaltung nachgewiesen. Diese beunruhigende Entwicklung zeigt, wie instabil die ASP-Situation derzeit ist.

Die Einschleppung der ASP nach Deutschland in die Wildschweinpopulation oder in Hausschweinebestände hätte schwerwiegende Folgen. Daher muss alles getan werden, um eine Einschleppung der Seuche zu verhindern. In diesem Zusammenhang wird dringend an die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen sowie der Maßnahmen der Schweinehaltungshygieneverordnung appelliert und auf die Umsetzung notwendiger Maßnahmen zur Einfriedung von Schweine haltenden Betrieben bis Ende 2017 hingewiesen:

  • Jeder direkte oder indirekte Kontakt von Hausschweinen zu Wildschweinen muss vermieden werden. Freilandhaltungen sind besonders gefährdet, aber auch konventionelle Betriebe müssen hier geeignete Maßnahmen ergreifen.
  • Die Einfriedung von Betrieben muss dabei so beschaffen sein, dass fremde Tiere, auch kleines Wild, nicht in den Betrieb gelangen können. Hierfür geeignet sind zum Beispiel engmaschige Drahtzäune (Wildzäune), feste Gitterzäune oder gleichwertige bauliche Einrichtungen mit einer Mindesthöhe von 1,50 m. Auch ist der Einfriedung von Verladerampe und Futtersilos besondere Beachtung zu schenken, um sie vor dem Zugang von Wild zu schützen.
  • In Auslauf- und Freilandhaltungen sind die baulichen Anforderungen (siehe hierzu in den Anlagen der Schweinehaltungshygiene-Verordnung) insbesondere zum Außenschutz streng einzuhalten.
  • Einstreu und andere zur Verwendung im Stall vorgesehene Materialien sind wildschweinsicher zu lagern.
  • Insgesamt ist die Betriebshygiene zu überprüfen und eine wirksame Schadnagerbekämpfung durchzuführen.
  • Betriebsfremde Personen sollen den Stall nur, wenn unbedingt nötig, und nur mit sauberer betriebseigener Schutzkleidung oder Einmalschutzkleidung über eine Personenschleuse betreten.
  • Beim Transport von Schweinen sind die Vorschriften zur Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen strengstens einzuhalten.
  • Transporte von Schweinen in die von der ASP betroffenen Regionen sollten vermieden werden.
  • Jagdlich aktive Schweinehalter müssen besondere Vorsicht walten lassen: Das Betreten des Schweinestalls ist erst nach Duschen und komplettem Kleidungswechsel möglich.
  • Von Jagdreisen in die ASP-Regionen wird dringend abgeraten, sie sind mit einem verantwortungsbewussten Handeln nicht vereinbar. Trophäen oder Fleisch- und Wurstwaren dürfen nicht verbracht werden.
  • Auch Hobbyhalter von Schweinen sollten sich der Problematik bewusst sein und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
  • Eine wichtige Präventivmaßnahme ist eine wirksame Bejagung, die dazu dient, den Wildschweinbestand in Schleswig-Holstein deutlich zu reduzieren, indem insbesondere Frischlinge und Überläufer noch erheblich stärker bejagt werden. Die Reviere sollten ganzjährig regelmäßig auf verendetes oder verhaltensauffälliges Schwarzwild kontrolliert werden. Proben von solchen Tieren sollen unbedingt zur Untersuchung ins Landeslabor eingesandt werden. Daneben sollen weiterhin Proben von gesund erlegten Wildschweinen im Rahmen des Schweinepest-Monitorings an das Landeslabor eingesendet werden.

Das ASP-Virus ist in Blut, rohem Fleisch und gepökelten oder geräucherten Fleischwaren über viele Monate haltbar. Auch ist eine Übertragung durch virusbehaftete Kleidung und Geräte sowie mitgebrachte Lebensmittel möglich. Hierauf sollten insbesondere landwirtschaftliche Angestellte aus den betroffenen Ländern hingewiesen werden.

Das Krankheitsbild der ASP ist sehr variabel und nicht von der Klassischen Schweinepest und zahlreichen anderen Erkrankungen der Schweine zu unterscheiden. Eine sichere Diagnose kann ausschließlich im Labor erfolgen. Bei unklarem Krankheitsgeschehen im Schweinebestand, insbesondere mit hoch fieberhaften Tieren und erhöhter Sterblichkeit, ist eine frühzeitige Untersuchung und Probennahme durch den Tierarzt erforderlich, um eine Ausschlussdiagnostik im Landeslabor durchzuführen.

Mehr Informationen zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie HIER.

Bauernverband Schleswig-Holstein