Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Foto: Gerd-Ulrich Krug

Nach Angaben der Europäischen Kommission bleibt es bei einem Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen (ÖVF). Wie aus dem Verordnungsentwurf zum Greening hervorgeht, den die Brüsseler Behörde am Mittwoch, 15. Februar, vorlegte, gibt es jedoch Sonderregelungen für Leguminosen in einer Hauptfrucht und andere Untersaaten. Hier soll das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln ab dem Zeitpunkt der Ernte der Hauptfrucht für mindestens acht Wochen oder bis zur Aussaat der nächsten Hauptfrucht untersagt werden. Für Brachflächen ist ein Verbot für mindestens sechs Monaten vorgesehen. Die Details dazu sollen von den Mitgliedstaaten geregelt werden.

Des Weiteren enthält der Kommissionsbeschluss eine Reihe von Vereinfachungen, wie etwa die Erlaubnis, Saatmischungen von stickstoffbindenden Pflanzen einsetzen zu dürfen.

Die Mitgliedsstaaten können die neuen Greening-Vorgaben zwar schon 2017 anwenden. In Deutschland greifen die Neuregelungen jedoch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erst ab 2018. Gegen den delegierten Rechtsakt der Kommission können das Europaparlament sowie auch der Ministerrat innerhalb der nächsten zwei Monate ihr Veto einlegen.

Vor einer Schwächung der heimischen Eiweißproduktion und daraus resultierend einer größeren Abhängigkeit von Sojaimporten aus Drittländern hatten zuvor der Deutsche Bauernverband (DBV) sowie die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (Copa) und ländlichen Genossenschaften (Cogeca) gewarnt. Damit würde die mit dem Greening ebenfalls angestrebte Stärkung der heimischen Eiweißversorgung verlorengehen, hatte der DBV zu bedenken gegeben.

Bauernverband Schleswig-Holstein