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In Deutschland werden jährlich rund 3,5 Mio. Rinder geschlachtet. Foto: Dr. Hans-Jürgen Kunz

Im Bundesrat wird kommenden Freitag (2. Juni) über ein Verbot der Schlachtung von hochträchtigen landwirtschaftlichen Nutztieren entschieden. Passend dazu hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) am Dienstag (30. Mai) aktuelle Ergebnisse einer wissenschaftlichen Untersuchung veröffentlicht. Demnach werden im Durchschnitt der Europäischen Union 3 % der Milchkühe, 1,5 % der Fleischrinder, 0,5 % der Schweine, 0,8 % der Schafe und 0,2 % der Ziegen während des letzten Drittels der Tragezeit geschlachtet. Datengrundlage der Studie waren neben einer Befragung von 100 Schlachtunternehmen in zehn Mitgliedstaaten auch Gespräche mit Fachexperten.

Die Sachverständigen des Efsa-Gremiums für Tiergesundheit und Tierschutz gingen auch der Frage nach, ob und wann Föten verschiedener Nutztierarten Schmerzen empfinden. Die Wissenschaftler waren sich einig, dass dies in den ersten zwei Dritteln der Tragezeit nicht der Fall sei, da sich die entsprechenden physischen und neurologischen Strukturen erst im späteren Verlauf der Trächtigkeit entwickelten. Für das letzte Drittel der Tragezeit fiel die Bewertung allerdings nicht mehr so eindeutig aus; es wurden zwei Szenarien mit unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten beschrieben.

Im realistischeren Szenario mit einer Wahrscheinlichkeit von 66 % bis 99 % sollen die Tierföten den Efsa-Experten zufolge während des letzten Drittels der Trächtigkeit keine Schmerzen empfinden. Zurückzuführen sei dies hauptsächlich auf neuronale Mechanismen im Gehirn, die das Schmerzempfinden hemmten. Zudem gebe es einen niedrigen Sauerstoffgehalt im fetalen System sowie den Umstand, dass die Föten sich für einen Großteil der Trächtigkeit in einem Schlafzustand befänden.

In dem mit 1 % bis 33 % weniger wahrscheinlichen Szenario dürften die Tiere nach Einschätzung der Wissenschaftler Schmerzen empfinden. Dies beruhe auf einer möglichen Interpretation der im Gehirn der Föten nachgewiesenen elektrischen Aktivität und ihrer Fähigkeit, auf externe Reize zu reagieren.

Obwohl laut Gutachten die Föten mit größerer Wahrscheinlichkeit keine Schmerzen empfinden, werden praktische Maßnahmen vorgeschlagen, um die Schlachtzahlen vor allem hochtragender Tiere zu verringern. Dazu zählen beispielsweise Untersuchungen der Tiere zum Trächtigkeitszustand und entsprechende Begleitpapiere.

Bauernverband Schleswig-Holstein