Die wegen der Geflügelpest angeordnete Stallpflicht wird im nördlichen Landesteil Schleswig-Holsteins gelockert. Auf Grundlage eines Erlasses des Landwirtschaftsministeriums darf ab Sonnabend, 25. März, nördlich des Nord-Ostsee-Kanals ein Teil der Geflügelhalter das Geflügel wieder ins Freie lassen, wenn sie bestimmte Schutzvorkehrungen treffen.
Weiterlesen