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05.04.2017

Stallpflicht aufgehoben

Angesichts der Stabilisierung der Lage bei der Geflügelpest fällt in Schleswig-Holstein die allgemeine landesweite Stallpflicht für Geflügel. Von sofort an müssen die Kreise und kreisfreien Städte nur noch in bestimmten Risikokulissen, Restriktionsgebieten sowie unter bestimmten Bedingungen in geflügeldichten Gebieten die Aufstallung verfügen.

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24.03.2017

Geflügelpest: Stallpflicht wird nördlich des Kanals gelockert

Die wegen der Geflügelpest angeordnete Stallpflicht wird im nördlichen Landesteil Schleswig-Holsteins gelockert. Auf Grundlage eines Erlasses des Landwirtschaftsministeriums darf ab Sonnabend, 25. März, nördlich des Nord-Ostsee-Kanals ein Teil der Geflügelhalter das Geflügel wieder ins Freie lassen, wenn sie bestimmte Schutzvorkehrungen treffen.

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Bauernverband Schleswig-Holstein