Nach intensiver risikobasierter Prüfung wird die in Schleswig-Holstein landesweit geltende Stallpflicht für Hausgeflügel als eine der Schutzmaßnahmen vor der Geflügelpest zunächst aufrechterhalten. Produzenten von Freilandeiern sollen daher nun Ausgleichszahlungen des Landes bekommen. Dies teilte das Landwirtschaftsministerium am Freitag, 27. Januar, mit.
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