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Der Problemwolf kann entnommen werden. Foto: a.s./pixelio

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) hat am Donnerstag (31. Januar) einen Antrag auf Entnahme des Problemwolfes GW924m genehmigt. Diese Ausnahmegenehmigung erfolgt auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes. Nach Eingang von Anträgen aus der Region und intensiver rechtlicher Prüfung hat das Kieler Landwirtschaftsministerium (Melund) schließlich einen eigenen Antrag gestellt, weil in diesem Fall ein koordiniertes staatliches Handeln notwendig ist.

"Nach intensiver Prüfung halten wir dieses Vorgehen im vorliegenden Fall für erforderlich, um die Last von den Betroffenen vor Ort zu nehmen und eine bestmögliche Koordination sowie fachliche hohe Expertise der mit der Entnahme betrauten Personen zu erreichen, die über einen Jagdschein verfügen müssen", sagte Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht (Grüne).

Nach der Bestätigung von mittlerweile acht Wolfsrissen auf Flächen, die über einen empfohlenen Herdenschutz verfügten, sind mehrere Anträge auf Entnahme des Wolfes GW924m gestellt worden. In sechs der acht Fälle wurde bisher durch DNA-Analysen bestätigt, dass GW924m der Verursacher der Risse war. Zum Ergebnis der Prüfung sagt Albrecht: "Der Entscheidung ging eine umfassende fachliche und rechtliche Prüfung voraus. Trotz des strengen Artenschutzes sind im vorliegenden Fall angesichts der umfassend ergriffenen Präventionsmaßnahmen und der drohenden, erheblichen wirtschaftlichen Schäden Umstände gegeben, die einen ausnahmsweisen Abschuss dieses Wolfes erlauben. Es besteht zudem die Gefahr, dass der Wolf sein Verhalten an Nachkommen weitergibt und damit die Risszahlen trotz umfassender Herdenschutzmaßnahmen deutlich steigen. Das wäre letztlich auch ein Problem für die Akzeptanz des Wolfes und den Artenschutz."

Bauernverband Schleswig-Holstein