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Das Jakobskreuzkraut (JKK) konnte sich in den vergangenen Jahren stark ausbreiten. Durch eine extensivere Landnutzung bzw. Erhöhung der Flächen mit Naturschutzauflagen sowie durch Einsparungsmaßnahmen im Straßen- und Bahnunterhaltsdienst blüht es nun verstärkt an Straßenrändern und Bahnböschungen und kann Samen bilden. Eine Ausbreitung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen findet verstärkt statt, vorwiegend auf Weiden.

Alle Teile der Pflanze, auch die Blüte, enthalten Gifte (Pyrrolizidin-Alkaloide, PA), die in den schlimmsten Fällen bei Tieren zum Tod führen können. Die Pflanzengifte bleiben auch nach der Konservierung (Silage, Heu) erhalten. Somit kann es auch im Winter zu Vergiftungserscheinungen kommen.

In der Erkenntnis, dass die Durchführung zur Eindämmung des Jakobskreuzkrautes bislang uneinheitlich und unkoordiniert erfolgte und Maßnahmen zu keinem Erfolg führten, fordert der Bauernverband Schleswig-Holstein ein verbindliches Melde- und Bekämpfungsgebot für das giftige Jakobskreuzkraut.

Die Forderung nach einer Bekämpfung wird bestärkt durch die beiden im Land gegründeten Interessengemeinschaften der Kreise Flensburg (Nordangler Imkerverein und Kreisbauernverband Flensburg) und Ostholstein "Naturschutz ohne Verlierer" mit den Trägern Imkerverein Eutin, Kreisbauernverband Ostholstein Lübeck, Kreisjägerschaft Eutin, Maschinenring Lübeck-Eutin-Süd, Stiftung Elisabeth Mierendorff "Hilfe für Tiere in Not" und der Vogelschutzgruppe Eutin-Bad Malente.

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein hat sowohl eine Broschüre "Jakobskreuzkraut – Meiden – Dulden – Bekämpfen"  als auch ein Merkblatt für Tierhalter zur Vermeidung der Aufnahme von Jakobskreuzkraut über das Tierfutter erstellt.

Für eine nachhaltige Regulierung des Jakobskreuzkrautbesatzes gilt es im Einzelfall das Gespräch mit den Beteiligten zu suchen, denn gerade eine unter den Nachbarn abgestimmte Vorgehensweise hat sich in der Praxis als hilfreich erwiesen.

Bauernverband Schleswig-Holstein