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Was ist Glyphosat und wie wirkt es?

Glyphosat ist ein sogenanntes Breitband- oder auch Totalherbizid. Es kann also nur Pflanzen abtöten und deswegen macht es auch in Deutschland keinen Sinn, diesen Wirkstoff einzusetzen, solange die Kulturpflanzen, die genutzt werden sollen, auf der Fläche stehen. In Deutschland werden keine gentechnisch veränderten Nutzpflanzen angebaut, die eine genetische Resistenz gegen Glyphosat besitzen.

Der Wirkmechanismus von Glyphosat in der Pflanzenzelle beruht auf der Blockade eines zentralen Stoffwechselkreislaufes, der von wesentlicher Bedeutung für das Wachstum der Pflanzen ist. Glyphosat hemmt ein Enzym, das in Pflanzen für die Biosynthese der Aminosäuren Phenylalanin, Tyrosin und Tryptophan entscheidend ist. Dieses Enzym kommt bei Tieren und beim Menschen nicht vor.

Bedeutung von Glyphosat aus Sicht der Landwirtschaft

Glyphosat ist in der Landwirtschaft ein wichtiger herbizider Wirkstoff, der ein breites Anwendungsspektrum besitzt. Dieses reicht von der Bekämpfung von Ungräsern und Unkräutern vor der neuen Aussaat bis zur Behandlung des Ausfallgetreides/-rapses (Mähdruschverluste), der Zwischenfrüchte sowie der Winterbegrünungen.

Darüber hinaus ist der Einsatz von Glyphosat bei den verschiedenen Formen der konservierenden (pfluglosen) Bodenbearbeitung (sogenannte Mulchsaatverfahren) eine unverzichtbare Maßnahme zur Kontrolle von Unkraut und Ausfallgetreide. Durch die Möglichkeit, Glyphosat einsetzen zu können, werden deutlich mehr Flächen im sogenannten Mulchsaatverfahren bestellt. Hierdurch werden effektiv sowohl Wind- als auch Wassererosion vermindert.

Des Weiteren ist es ein wesentlicher Baustein im Resistenzmanagement beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, da es eine eigene Wirkstoffklasse im Resistenzma-nagement darstellt. Durch die Anwendung von Glyphosat im Rahmen der Fruchtfolge als Pflanzenschutzmittel mit einer anderen Wirkstoffklasse als die regulär eingesetzten Herbizide soll damit auch der Bildung von möglichen Resistenzen gegenüber anderen Pflanzenschutzmitteln vorgebeugt werden.

Die Landwirte nutzen dieses Verfahren vor allem im sogenannten Scheinbestellungsverfahren. Das bedeutet, dass die Ackerflächen in Bezug auf die Bodenbearbeitung soweit vorbereitet werden, dass sie nur noch gesät werden müssen. Anschließend werden die Flächen etwa 3 bis 4 Wochen unbearbeitet gelassen. Vor der neuen Aussaat der Winterkulturen (Raps, Weizen, etc.) behandelt der Landwirt den Aufwuchs auf der Fläche mit Glyphosat. Zum einen wird dadurch der Unkrautdruck stark reduziert und zum anderen kommt das Glyphosat nicht direkt mit der neu ausgesäten Kulturpflanze in Berührung!

Ebenso wie alle anderen Wirkstoffe aus dem Bereich des Pflanzenschutzes und deren entsprechende Pflanzenschutzmittelformulierungen unterliegt Glyphosat einem strengen sowie wirksamen Genehmigungs- und Zulassungsverfahren auf europäischer und nationaler Ebene. Die in diesem Zusammenhang erlassenen Auflagen und Anwendungsbestimmungen (z.B. über die zulässige Aufwandmenge pro ha und Jahr, Indikation, Wartezeiten) dienen im Rahmen einer sachgemäßen Anwendung der Sicherstellung des höchstmöglichen Schutzes von Mensch, Tier und Umwelt. 

Bodenbearbeitung statt Glyphosateinsatz?

Bei der Debatte um das Thema Glyphosateinsatz wird häufig die Fragestellung aufgeworfen, ob die Landwirte diesen Wirkstoff einsetzen, um Bodenbearbeitungsgänge einzusparen. Eine eindeutige Antwort lässt sich jedoch nicht für sämtliche Fälle pauschal geben, wie das folgende Beispiel verdeutlicht:

Auf beiden in verschiedenen Jahren aufgenommen Fotos sind zwei vergleichbare Szenarien zu ähnlichen Zeitpunkten abgebildet. Beide Fotos zeigen Flächen mit Rapsstoppeln, die bereits einmal sehr flach bearbeitet worden sind, um die wieder aufgelaufenen Rapspflanzen aus den Mähdruschverlusten am weiteren Wuchs zu hindern. Eine zweite Maßnahme auf diesen Flächen steht an, um die in der zweiten Welle neu aufgelaufenen Rapspflanzen in den Boden einzuarbeiten (Auflauf brechen).

Diese Maßnahme ist unter Pflanzenschutz-Gesichtspunkten notwendig, um die sogenannte „Grüne Brücke“ für Schädlinge wie Ackerschnecken oder kleine Kohlfliege zu brechen und eine Ausbreitung des bodenbürtigen Pilzes Kohlhernie zu unterbinden. Eine Grüne Brücke bietet Schädlingen wie der Ackerschnecke die Nahrungsgrundlage, um sich zu vermehren.

Grundsätzlich sollte eine Bodenbearbeitungsmaßnahme bei Vorliegen bestimmter Umstände dem Einsatz von Glyphosat zwar vorgezogen werden, z. B. wenn mit einer Bearbeitung nicht die Gefahr von Bodenverdichtungen aufgrund zu hoher Bodenfeuchtigkeit verbunden ist.

Sollte eine Bodenbearbeitung wegen zu hoher Bodenfeuchte hingegen nicht möglich sein, müsste zur Unterbrechung der sogenannten „Grünen Brücke“ als Maßnahme dann doch ein Glyphosateinsatz durchgeführt werden.

Die Befahrbarkeit der Flächen in den sogenannten Pflegespuren, in denen die Pflanzenschutzspritzen fahren, ist aus Bodenschutzgründen deutlich länger möglich, als eine ganzflächige Bearbeitung der Böden. Außerdem haben Pflanzenschutzspritzen Arbeitsbreiten von bis zu 36 m, sodass deutlich weniger Teile der Fläche befahren werden müssen, als bei einer großflächigen Bodenbearbeitung.

Bauernverband Schleswig-Holstein