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Düngedokumentation nach Düngeverordnung & Stoffstrombilanzverordnung
Mit der Düngeverordnung 2020 haben sich Änderungen rund um die Dokumentationspflichten ergeben.
Grundsätzlich ist nach Abschluss des Düngejahres bis zum 31. März des Folgejahres folgendes zu dokumentieren:
1. Betriebliche Gesamtsumme (Gesamt-N, verfügbarer N, P2O5)
a) des Düngebedarfs
b) der ausgebrachten Nährstoffmenge (org. und min. Düngung + Weidehaltung)
alle Betriebe, die eine DBE erstellen müssen
2. 170-kg-Obergrenze aus organischer Düngung
- von allen Betrieben, die organisch düngen oder Flächen beweiden
- im Durchschnitt der landwirtschaftlichen Flächen des Betriebes
3. Lagerraumbedarf für flüssige Wirtschaftsdünger
- von allen Betrieben, die flüssige Wirtschaftsdünger erzeugen
Weitere Dokumentationspflichten nach DüV 2020 sind:
1. Schlagdokumentation:
Seit 2020 ist die tatsächlich durchgeführte Düngung spätestens zwei Tage nach der Maßnahme aufzuzeichnen.
2. Weidedokumentation:
Seit 2020 sind Tierart und Anzahl der Tiere und die Anzahl der Weidetage nach Abschluss der Weidehaltung flächenscharf aufzuzeichnen.
3. Nur für Flächen in der N-Kulisse:
Betriebliche Gesamtsumme des Düngebedarfes im laufenden Jahr, welcher um 20 % reduziert wurde (wird in der DBE ausgewiesen).
Einige Betriebe sind seit 2019 zusätzlich verpflichtet, eine Stoffstrombilanz (Hoftorbilanz) zu erstellen. Diese ist ein halbes Jahr nach Ende des Düngejahres fertig zu stellen. Wir erstellen die Stoffstrombilanz für:
1. Viehhaltende Betriebe über 50 GV und 2,5 GV/ha (auch flächenlose Betriebe)
2. Viehhaltende Betriebe unterhalb den in Nr. 1 genannten Schwellenwerten, wenn der Betrieb über 750 kg N/Jahr aus Wirtschaftsdüngern aufnimmt
3. Biogasanlagen, die Wirtschaftsdünger aufnehmen und mit einem Stoffstrombilanz-verpflichteten Betrieb nach Nr. 1 oder 2 im funktionalen Zusammenhang stehen
Ausgenommen von der Pflicht zur Stoffstrombilanz sind zunächst Ackerbaubetriebe und Viehhalter mit einem Nährstoffanfall im Betrieb unter 750 kg N/Jahr.
Achtung: Ab 2023 wird die Stoffstrombilanz dann auch für fast alle anderen Betriebe Pflicht.
Fragen Sie dazu bitte in der Geschäftsstelle nach.
ENDO-SH (Elektronische Nährstoffmeldung und Dokumentation Schleswig-Holstein)
Zukünftig wird die Düngedokumentation (Düngebedarfsermittlung, Schlagdokumentation und 170-kg-N-Obergrenze) aller zur DBE verpflichteten Betriebe online im Portal https://www.endo-sh.de/ erfasst. Die erste verpflichtende Meldung muss bis zum Ablauf des 31. März 2023 erfolgen.
Die Kosten betragen für
• 170-kg-N-Berechnung und Lagerraumberechnung 85 € zzgl. MwSt.
• falls notwendig zusätzliche Stoffstrombilanz 42,50 € zzgl. MwSt.
• Düngebedarfsermittlung 85 € + 15 € Lizenzgebühren der LKSH zzgl. MwSt.
• Dateneingabe und/oder Meldung bei ENDO-SH 42,50 € zzgl. MwSt.
Gegebenenfalls werden Zuschläge bei höherem Zeitaufwand berechnet.
Wenn Sie uns mit der Erstellung der Dokumentationen für Ihren Betrieb beauftragen möchten, melden Sie sich gerne in der Geschäftsstelle.