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DIALOGPROZESS ZUKUNFT DER LANDWIRTSCHAFT - BIODIVERSITÄT

2018 hat Minister Albrecht einen Dialogprozess mit der Landwirtschaft und verschiedenen Akteuren aus der Gesellschaft gestartet, um die Zukunft der Landwirtschaft mit Perspektive auf das Jahr 2040 zu diskutieren und ein gemeinsames Leitbild zu erarbeiten. Der Bauernverband SH gestaltet für die Landwirtschaft hierbei aktiv den Dialogprozess mit und nimmt daran teil. Zu verschiedenen Themengebiete fanden Werkstattgespräche statt, in denen anhand von übergeordneten Leitfragen Thesen für eine Landwirtschaft im Jahre 2040 abgeleitet wurden. Die behandelten Themen waren Landwirtschaft und Klimawandel/Klimaanpassung, Wertschöpfung und Wertschätzung, Tierwohl sowie das Thema Gewässerschutz.

Am 27. Februar 2021 hatte in diesem Rahmen die letzte Online-Werkstatt zum Thema „Biodiversität“ stattgefunden. Fragen, die im Rahmen des Dialogprozesses erörtert wurden, lauteten u.a.: Warum ist der Verlust an biologischer Vielfalt so bedeutsam? Wie soll eine Landwirtschaft im Jahr 2040 aussehen, die sich für den Erhalt der Biodiversität einsetzt? Wie können die Erkenntnisse aus Wissenschaft und angewandter Forschung in die Praxis der landwirtschaftlichen Betriebe umgesetzt werden?

Das Ergebnis des Dialogprozesses „Biodiversität“ und die daraus entwickelten Thesen werden wir auf dieser Seite ebenfalls zusammenstellen.

 

 

Insektenschutzpaket

Artenvielfalt und Erhaltung der Insektenbestände haben elementare Bedeutung für Landwirte und alle Landnutzer.

Die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Natur und Biodiversität müssen gemeinsam mit der Landwirtschaft umgesetzt werden, um eine gute Balance zwischen Artenvielfalt und Bewirtschaftung sicherzustellen. Landwirte und Landnutzer wollen dem Artenschutz einen höheren Stellenwert geben. In einem fairen Ausgleich müssen ihre Leistungen angemessen bezahlt werden.

Das geplante Paket aus den Änderungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und des Bundesnaturschutzgesetzes hilft dem Insektenschutz nicht, wird aber die Landwirtschaft massiv belasten.

Die pauschalen Auflagen und Verbote zerstören Fördermöglichkeiten und erfolgreiche bereits bestehende Biodiversitätskonzepte in den Bundesländern. Die Kosten werden auf Landwirte und Landnutzer abgewälzt. Große Wertverluste beim Grundeigentum sind die Folge. Ackerkulturen, Grünland, Dauerkulturen und Forsten können nicht mehr verlässlich gegen Schaderreger geschützt werden.

Das Aktionsprogramm Insektenschutz braucht eine Neuausrichtung (Kernforderungen des DBV) im Geist der Kooperation zwischen Land- & Forstwirtschaft und Naturschutz.

DBV Kernforderungen und Übersichten zum Insektenschutzpaket

 

 

Alles rund um Biodiversität und den Beitrag unserer Landwirte finden Sie auf dieser Seite.

Biodiversität bedeutet "biologische Vielfalt" oder "Vielfalt des Lebens".

Die Biodiversität lässt sich auf drei Ebenen beschreiben: die Vielfalt der Gene (genetische Zahl der Varianten unter den Mitgliedern derselben Art), die Vielfalt der Arten (Anzahl biologischer Arten innerhalb eines bestimmten Lebensraums) und die Vielfalt der Lebensräume (wie Biotop, Biom). Die drei Ebenen der Biodiversität sind eng und dynamisch miteinander verknüpft.

Ein Problem beim Thema der Biodiversität, das auch die Landwirtschaft stark beschäftigt, ist das Insektensterben. Es ist den Landwirten aber ein ureigenes Interesse, dem Insektenschwund entgegenzuwirken. Als Ursache werden oft die in der Landwirtschaft verwendeten Pflanzenschutzmittel genannt. Doch unsere Landwirte setzen heute viel weniger, viel gezielter und vor allem viel weniger umweltschädliche Mittel ein als früher.

Die Ursachen des Insektenschwundes sind bislang jedoch nicht geklärt, auf jeden Fall aber vielfältig. Die Landwirtschaft trägt hierzu sicher durch Teilung von Lebensräumen zum Verlust von Insektenlebensräumen als auch durch die Beeinträchtigung der Qualität dieser Lebensräume einen Teil bei. 

Andere Faktoren, wie der Flächenverbrauch, die zunehmende Versiegelung von Lebensräumen durch Infrastrukturmaßnahmen, die Auswirkungen des Klimawandels und eine stetig zunehmende sog. „Lichtverschmutzung“ nehmen jedoch wesentlichen Einfluss auf die Bestandsentwicklung von Insekten.

Wir als Bauernverband setzen uns dafür ein, eine valide Datengrundlage zu schaffen, um so den Umfang des Artenrückganges und dessen Ursachen wissenschaftlich fundiert zu beurteilen. Die Umsetzung geeigneter Maßnahmen kann zudem nur als kooperativer Ansatz mit den Bauern erfolgen. Bei allem Einsatz für mehr Naturschutz ist es notwendig, eine Balance zwischen wirtschaftlichem Ertrag der Betriebe und biodiversitätsfördernden Maßnahmen zu erreichen.

 

 

Leistungen der Landwirtschaft zur Erhaltung der Biodiversität

Bereits jetzt sind Landwirte in vielfacher Weise für den Erhalt der Biodiversität tätig. Auf den landwirtschaftlichen Betrieben werden auf Acker- und Grünlandflächen, aber auch auf der Hofstelle und angrenzenden Flächen, geeignete Lebensräume für Insekten geschaffen. Es geht dabei darum, Nahrung anzubieten, aber auch um die Schaffung von Rückzugsmöglichkeiten für überwinternde Entwicklungsstadien. Dies kann auf vielfältige Weise geschehen, beispielsweise durch die Anlage von Blühstreifen oder -flächen, durch die Ansaat blühender Zwischenfrüchte oder durch die Verwendung heimischer Gehölze wie in den schleswig-holsteinischen Knicks.

Jeder einzelne Landwirt leistet einen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität:

  • Ein wesentlicher Teil der heute als schützenswert geltenden Vielfalt an Arten und Biotopen in der europäischen Kulturlandschaft ist Ergebnis einer vielfältigen agrarischen Nutzung über Jahrhunderte hinweg. Eiderstedt hat zum Beispiel seine heutige Bewirtschaftung dem „Markt zu verdanken“. Weil der Rinderhandel mit Großbritannien lukrativer war, wurde Dauergrünland angelegt. Heute ist das Gebiet deshalb bedeutend für das Vorkommen von Wiesenvögeln.
  • Landwirte setzten Vertragsnaturschutzmaßnahmen auf 42.139 ha (ca. 4,3 % der lw. Nutzfläche in SH) im Jahr 2019 um. Die Programme sind zum Teil überzeichnet, sodass einige Landwirte die Maßnahmen nicht umsetzen können.
  • Landwirte haben Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) auf 43.120 ha (ca. 4,4 % der lw. Nutzfläche in SH) im Jahr 2020 umgesetzt, hierin enthalten sind die Pflege und damit der Erhalt von Landschaftselementen va. Knicks in einem Flächenumfang von 12.751 ha.
  • Blühflächen als ÖVF werden im Land auf 6.831 ha umgesetzt.
  • Zusätzlich werden viele freiwillige Aktionen von Landwirten realisiert, z.B. die Anlage von Lerchenfenstern, Gelegeschutz und Wildtierrettung beim Mähen oder auch die Bereitstellung von Blühflächen, an denen sich jedermann beteiligen kann.
  • Zusätzlich bieten die vielen Stall- und Wirtschaftsgebäude ein Refugium und Brutmöglichkeiten für Vögel wie Schwalben bzw. Fledermäuse.
  • Im Rahmen der Allianz für den Gewässerschutz werden freiwillig 10 m breite Gewässerrandstreifen angelegt, die eine natürliche Gewässerentwicklung ermöglichen. Mit Stand Februar 2020 wurden an etwa 1.158 km Uferlänge der Vorrangfließgewässer und an 122 km Uferlänge der Vorrangseen dauerhafte Gewässerrandstreifen erfasst.

Biodiversität - Politik und Gesellschaft

Politik zur Erhaltung der Biodiversität ist auf wissenschaftliche Beschreibungen und Erklärungen angewiesen, jedoch bedarf es Fingerspitzengefühl, die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschungen in konkrete Politik umzusetzen, insbesondere wenn es darum geht, verbindliche Regelungen aufzustellen, um den Konflikt zwischen Nutzung und Erhaltung zu entschärfen. Hierzu zählt u.a. die Betrachtung Flächen für spezielle, anspruchsvolle und schützenswerte Arten zu segregieren und zudem einen „intensiveren“ Naturschutz auf vorhandenen Naturschutzflächen durchzuführen. Gleichwohl muss ein konsequentes Setzen auf den kooperativen Naturschutz erfolgen, der Landwirte unterstützt und Anreize setzt. Das bedeutet: Wirtschaftlich tragfähige sowie praktikable Naturschutzmaßnahmen müssen Grundprinzipien einer künftigen Agrar- und Umweltpolitik und Maßstab des Handelns im Naturschutz sein. Das gilt auch hinsichtlich des Insektenschutzprogramms. Ein Naturschutz in der Agrarlandschaft kann nur produktionsintegriert und mit landwirtschaftlicher Nutzung gelingen. Hierbei muss dem Erhalt der vielgestaltigen Kulturlandschaft durch Nutzung jedoch Vorrang vor Wildnis oder flächendeckenden Extensivierungsstrategien eingeräumt werden.

Die Menschen sind emotional mit ihrer Region verbunden und genießen die bunten Landschaften und die mit der Landwirtwirtschaft verbundenen Biodiversitätsleistungen. Aber um diese Biodiversität weiterhin bereitstellen zu können, muss die Gesellschaft den Landwirten die nötige Wertschätzung für die geleistete Arbeit entgegenbringen. Hierzu zählt, die bereits heute tagtäglich erbrachten Biodiversitätsleistungen zu honorieren, wobei auch den wirtschaftlichen Zusammenhängen und der Komplexität von Preis- und Wettbewerbsdruck, auch durch steigende Qualitätsanforderungen vonseiten der Verbraucher, Rechnung getragen werden muss.

Die Förderung der biologischen Vielfalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht nur den Landwirten auferlegt werden. Das gesamte Spektrum der Ursachen für den Verlust an Artenvielfalt muss in die Diskussionen und denkbaren Lösungen einbezogen und mit geeigneten Maßnahmen rasch angegangen werden. Jedes Mitglied unserer Gesellschaft kann und soll einen Anteil leisten, beispielsweise durch den Verzicht auf Steingärten oder durch eine insektenfreundliche Anlage der Gärten.

 

 

Biodiversitätsstrategie SH

 

Kurs Natur 2030 - Strategie zum Erhalt der Biologischen Vielfalt in SH

Das Land Schleswig-Holstein hat beschlossen Ziele und Maßnahmen für den Erhalt und die Stärkung der Biodiversität zu definieren und in einer Landesbiodiversitätsstrategie zu dokumentieren. Die Kurzfassung „Kurs Natur 2030 - Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Schleswig-Holstein“ wurde im Februar 2021 an die beteiligten Akteure zum Dialog und Austausch versandt.

Am 31. März 2021 fand ein Online-Dialog mit allen an der Strategie beteiligten Akteuren statt. Der Bauernverband hatte im Vorwege und in seiner Stellungnahme zur Biodiversitätsstrategie SH die dringende Einbindung der Landwirtschaft verdeutlicht.

Die 144 Seiten umfassende Langfassung „Landesstrategie zur Sicherung der biologischen Vielfalt“ wurde nun im September als Bericht der Landesregierung (Drucksache 19/227) veröffentlicht.

 

Zu den weiteren sich aus der Landesstrategie zwingend ergebenden Forderungen des Berufstands zählen u.a.

  • die Kooperation und Freiwilligkeit mit den Landwirten zu fördern, statt einem Mehr an Ordnungsrecht,
  • eine verbindliche finanziellen Ausstattung mit Anreizkomponente zur Umsetzung der Maßnahmen unter Beteiligung der Landwirte zu schaffen,
  • die sich ergebende Flächenkonkurrenz zwischen Landwirtschaft und Naturschutz im Blick zu behalten,
  • keine zusätzliche Ausweisung von Schutzgebieten zu unterstützen und
  • bei Flächeninanspruchnahmen auch den Flächenverlust durch Ausgleichsmaßnahmen durch die Gemeindevertretungen auf ein Minimum zu reduzieren.

Die endgültig ausgearbeitete „Lang“-Fassung der Biodiversitätsstrategie SH soll, auf dem am 03. November 2021 stattfindenden Naturschutztag SH zum Thema Biodiversität, vorgestellt werden.

MELUND: 

Kurzfassung „Kurs Natur 2030 - Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Schleswig-Holstein“ 

Langfassung „Landesstrategie zur Sicherung der biologischen Vielfalt“ 

 

 

 

 

Links für zusätzliche Informationen

Bauernverband Schleswig-Holstein