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Am 10.09.2020  hat das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) den ersten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland bestätigt. Es handelt sich hierbei um ein bereits stark verwestes Wildschwein, das im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg ca. 6 km von der polnischen Grenze entfernt gefunden wurde. Das betroffenes Wildschwein wurde am vergangenen Freitag (04.09.2020) gefunden.

Diverse erprobte Maßnahmen des Krisenmanagements wurden vom Land Brandenburg bzw. Landkreis Spree-Neiße initiiert. Die zuständigen Behörden arbeiten derzeit an der Festlegung der Restriktionszonen (gefährdetes Gebiet und Pufferzone) und Maßnahmen. Geplant ist zudem die Abgrenzung eines Kerngebietes mit einem Radius von 3 - 4 km um die Fundstelle des Wildschweins. Dieses Kerngebiet soll durch einen festen Zaun gesichert werden, um den Tierverkehr um die Fundstelle herum zu unterbinden. Die Errichtung soll am kommenden Montag beginnen.  Mehrere Schweinehalter sollen mit ihren Betrieben in der gefährdeten Zone liegen.

Für schleswig-holsteinische Schweine und Schweinefleischerzeugnisse resultieren aus dem Geschehen in Brandenburg keine Verbringungsbeschränkungen für den Handel innerhalb Deutschlands und der EU mit Ausnahme einer Verbringung in die betreffenden Regionen nach Brandenburg. Aufgrund der gesperrten Exportmärkte kann es aber zu einer negativen Preisentwicklung auf dem deutschen Schweinemarkt kommen. Die Entwicklung ist hier genau zu beobachten.

Schweinehalter sollten dennoch erneut prüfen, ob alle nötigen Biosicherheitsmaßnahmen auf dem eigenen Betrieb getroffen wurden! Hier hilft auch die ASP-Risikoampel (risikoampel.uni-vechta.de). Sie sollten sich zudem gemeinsam mit ihrem Hoftierarzt mit den Vorgabe zur freiwilligen ASP-Früherkennung befassen. Erster Ansprechpartner wäre hierfür das Kreisveterinäramt. Auch die versicherungsvertragliche Situation für den Betriebsteil mit Schweinehaltung sollte noch einmal geprüft werden. 

Die Entwicklung ist zunächst weiter abzuwarten. 

Bauernverband Schleswig-Holstein