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Viele Landwirte nutzen zur Wirtschaftsdüngerausbringung emissionsarme, aber schwere Schleppschlauch-, Schleppschuh- und Injektionstechnik ein. Dafür kommt es besonders auf die Befahrbarkeit der Flächen an, auch um unerwünschte Bodenverdichtungen zu vermeiden. Foto: Dr. Helge Stephan

Da die Herbstbestellung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern aufgrund der schwierigen Witterungsbedingungen im diesjährigen Spätsommer nicht zeitgerecht vorgenommen werden konnte, hat der Bauernverband Schleswig-Holstein beim Landwirtschaftministerium um die Möglichkeit einer Sperrfristverschiebung in den Oktober geworben. Diese Bitte wurde am Freitag, 29. September, abgelehnt.

Der Bauernverband begründete seinen Vorstoß damit, dass "die Herbstdüngung auf Ackerland nicht innerhalb der Frist der Düngeverordnung bis zum 1. Oktober möglich sei. Ein Düngebedarf sei aber durchaus gegeben. Fachlich empfehle sich eine Verteilung des Wirtschaftsdüngers auf Ackerland und Grünland. Eine Startgabe auf Ackerland zu Winterraps und Wintergerste sei vor allem bei den diesjährigen schwierigen Bodenbedingungen, mit denen die kleinen Pflanzen zu kämpfen haben, sinnvoll".

Nach Angaben des Kieler Agraressorts setze eine Sperrfristverschiebung voraus, dass die Ziele des Boden- und des Gewässerschutzes nicht beeinträchtigt werden. Eine Verlegung der Ausbringung in den späten Herbst würde jedoch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu höheren Stickstoffauswaschungen führen.

Bauernverband Schleswig-Holstein