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Auch Eulenvögel wie der Uhu sind vom H5N8-Erreger betroffen. Foto: pixabay

Das Geflügelpest-Virus ist weiterhin in Schleswig-Holstein aktiv, wie neue Nachweise bei Wildvögeln zeigen. So wurde die Geflügelpest nach Angaben des Kieler Landwirtschaftsministeriums (Melur) am 3. Januar in den Kreisen Nordfriesland und Segeberg amtlich festgestellt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) wies das hochpathogene Virus bei Wildvögeln in der Nähe des Holmer Siels im Kreis Nordfriesland und bei einem Uhu aus Leezen, Kreis Segeberg, nach.

Um die Fundorte wurden gemäß Geflügelpestverordnung Restriktionszonen eingerichtet. Hier gelten besondere Bedingungen für Geflügel. Bundesweit sind 15 Bundesländer von der Geflügelpest betroffen. Aktuell brach die Tierseuche in größeren Hausgeflügelbeständen in Niedersachsen aus. Die Tiere mussten alle der Geflügelpestverordnung entsprechend getötet werden.

Auch in anderen Ländern Europas grassiert der Erreger – in Polen, Ungarn, Frankreich und den Niederlanden ist er in zahlreichen Hausgeflügelhaltungen ausgebrochen. Erstmals erfolgte auch ein Nachweis in der Slowakei.

Die strengen Sicherheitsmaßnahmen in Schleswig-Holstein müssen weiterhin aufrechterhalten werden, um die Tiere vor dem hochaggressiven Erreger zu schützen. Entsprechend gelten die Stallpflicht und die strengen Biosicherheitsmaßnahmen im gesamten Land unverändert und müssen penibel umgesetzt werden. Auch gilt die Empfehlung der obersten Jagdbehörde, auf Jagd von Wasserwild zu verzichten.

Weitere Informationen zur Geflügelpest und Kartenmaterial zu Sperr- und Beobachtungsgebieten in Schleswig-Holstein finden Sie HIER.

Bauernverband Schleswig-Holstein