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Stellungnahmen zum Umweltbericht zur Düngeverordnung können noch bis zum Donnerstag, 2. April 2020, abgegeben werden. Eingaben sind insbesondere dringend zu empfehlen, für alle Betroffenen, die später rechtlich gegen die Düngeverordnung oder die Landesdüngeverordnung vorgehen wollen.

Inhaltlich kann man sich bei den Eingaben zum Umweltbericht zur Düngeverordnung orientieren an der Stellungnahme des Deutschen Bauernverbandes und an Textbausteinen, die vom Bayerischen Bauernverband erstellt wurden.

Die Stellungnahmen sind zu richten an das

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Referat 711
Rochusstraße 1
53123 Bonn

Per E-Mail an: Umweltbericht@bmel.bund.de

Bauernverband Schleswig-Holstein