Gänse
Forderungen im Gänsemanagement
Die Bestände von Enten und Wildgänsen, insbesondere der Nonnengans, sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Dadurch haben Fraß- und Verkotungsschäden auf landwirtschaftlichen Flächen erheblich zugenommen. Vor allem an der Westküste, aber zunehmend auch im Landesinneren, führen diese Schäden im Grünland und Ackerbau tlw. bis zum Totalausfall und gefährden damit die wirtschaftliche Existenz der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe.
Der Bauernverband Schleswig-Holstein e.V. hat, nicht zuletzt mit seiner Resolution vom 18. März 2019, grundlegende Änderungen für den Umgang mit Wildgänsen gefordert, um Schäden von der Landwirtschaft abzuwenden.
Daher fordert der Bauernverband Schleswig-Holstein das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat auf, im Interesse einer gesicherten landwirtschaftlichen Produktion und zum Schutz der betroffenen Betriebe folgende Maßnahmen unverzüglich einzuleiten:
1. Finanzierung wirksamer Präventions- und Schutzmaßnahmen
2. Anpassung des Artenschutzrechts zur Ermöglichung eines effektiven Gänsemanagements
3. Einführung verbindlicher Entschädigungsregelungen bzw. eines Entschädigungsfond
4. Einrichtung eines wissenschaftlich fundierten Monitorings
5. Gerechte Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Europäischer Union
6. Verankerung der Gänsefraßproblematik in Agrar- und Förderrecht sowie institutionelle Absicherung
Das Forderungspapier "Forderungen zu Gänsemanagement" ist hier hinterlegt.
Ausgleichszahlungen für Gänseschäden
Ausgleich von landwirtschaftlichen Schäden
Das Umweltministerium (MEKUN) hat im Jahr 2023 die Richtlinie zum Ausgleich von Fraßschäden an Sommerungen durch Weißwangen-/Nonnengänse (WwgRL SH vom 01.04.2023) veröffentlicht. Im Mai 2025 hat das Landwirtschaftsministerium (MLLEV) eine im Verfahren ähnlich gelagerte Richtlinie (WgRL SH) jedoch zum Ausgleich von Ernteausfällen durch ziehende Gänse (Ausschluss von Nil- und Kanadagans) und an Acker- und Grünlandflächen veröffentlicht. Für die beiden Gänserichtlinien des MLLEV und MEKUN gilt zur Beantragung die Antragsfrist bis zum 15. Juni des Folgejahres.
MEKUN: Entschädigungen Fraßschäden an Sommerungen durch Weißwangen-/Nonnengänse, Weißwangengansrichtlinie - WwgRL SH (März 2024)
MLLEV: Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von landwirtschaftlichen Schäden durch ziehende Wildgänse, Wildgansrichtlinien - WgRL SH (Mai 2025)
Am 30.09.2026 wurde der Gänsemelder im Landesportal Schleswig-Holstein durch das MEKUN endgültig abgeschaltet. Ein Antrag auf Entschädigung kann ohne Meldung erfolgen.
Minister Goldschmidt auf der Insel Föhr
Am 17. April besuchte Minister Goldschmidt auf Einladung des Kreisbauernverbandes Nordfriesland die Insel Föhr, um sich vor Ort ein Bild von der dort stark angewachsenen Gänsepopulation zu machen. An dem Treffen nahmen ebenfalls Kreisvorsitzender Thomas Hansen und betroffene Landwirte der Insel Föhr teil. Nicht nur die Gänse standen im Mittelpunkt, sondern auch die Problematik der Kleientnahme als auch die Generierung der Ökopunkte auf der Insel wurden ausführlich erörtert.


