Drohnen über Weiden und Feldern: Bauernverband mahnt zur Rücksichtnahme und warnt vor rechtlichen Risiken
Dürfen Drohnen ohne Einwilligung des Flächeneigentümers über Weiden und Felder fliegen? Mit dieser Frage werden die Juristen des Bauernverbandes Schleswig-Holstein derzeit vermehrt konfrontiert. Anlass ist ein Vorfall in der vergangenen Woche auf einem Gestüt in Ostholstein: Eine Drohne flog minutenlang in geringer Höhe über eine Pferdeweide und versetzte die dort grasenden Tiere in Panik. Eines der Pferde verendete kurz nach dem Vorfall. Als mögliche Todesursache steht ein Aortenabriss im Raum.
„Unsere vier Pferde fingen panisch an zu rennen. Die Drohne ist in wenigen Metern Höhe minutenlang über der Weide geflogen“, berichtet Katja Schiele, Eigentümerin des Gestüts Schiele. Für die professionelle Pferdezüchterin und Ausbilderin war die Situation ein Schock. „Wir standen hilflos daneben.“
Der Vorfall wirft grundsätzliche Fragen zum Drohnenflug über landwirtschaftlich genutzten Flächen auf. Immer wieder starten Drohnenpiloten ihre Geräte, um sie über Wiesen und Felder fliegen zu lassen. Dabei sind die Auswirkungen auf Tiere nicht immer absehbar. Insbesondere Pferde und andere Weidetiere können auf ungewohnte Geräusche und tief fliegende Fluggeräte empfindlich reagieren. Werden Tiere aufgeschreckt und geraten in Panik, besteht die Gefahr, dass sie sich verletzen oder andere Tiere bzw. Betriebsangehörige gefährden.
Drohnen sind zugleich ein wichtiges Hilfsmittel im Naturschutz
Der Bauernverband Schleswig-Holstein betont, dass Drohnen auf landwirtschaftlichen Flächen durchaus einen wichtigen Beitrag leisten können. Ein Beispiel ist die Kitzrettung: Vor allem während der Mahd werden Wärmebilddrohnen eingesetzt, um Rehkitze rechtzeitig aufzuspüren und vor dem Mähtod zu bewahren. Auch andere Wildtiere und Bodenbrüter können von einem umsichtig geplanten Drohneneinsatz profitieren. Zahlreiche Tierleben lassen sich so schützen.
„Wir sehen den großen Nutzen, den Drohnen beispielsweise bei der Kitzrettung haben. Entscheidend ist aber, dass ihr Einsatz verantwortungsvoll erfolgt und die Belange der Flächeneigentümer, Bewirtschafter und Tierhalter berücksichtigt werden“, sagt Dr. Lennart Schmitt, Justiziar des Bauernverband Schleswig-Holstein.
Drohnenpiloten sollten rechtliche Grenzen nicht bloß einfach überfliegen
Ob eine Drohne ohne Einwilligung des Flächeneigentümers über eine Weide oder einen Acker fliegen darf, lässt sich nach Einschätzung des Bauernverbandes nicht pauschal beantworten. „Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch rechtlich erlaubt. Gerade über fremden Grundstücken müssen Drohnenpiloten wissen, wo die Grenzen liegen.“, erklärt Dr. Lennart Schmitt. Zu beachten seien unter anderem die luftverkehrsrechtlichen Vorschriften für den Betrieb von Drohnen, mögliche Eigentums- und Besitzrechte sowie gegebenenfalls Persönlichkeits- und Datenschutzrecht, wenn Menschen oder private Bereiche erfasst werden.
Allein der Umstand, dass sich eine Drohne über einem fremden Grundstück befindet, bedeutet nicht automatisch, dass der Flug unzulässig ist. Umgekehrt ist ein Drohnenpilot nicht allein deshalb zu jedem Flug berechtigt, weil sich das Fluggerät im „freien“ Luftraum bewegt. Entscheidend sind die konkreten Umstände des Einzelfalls: Dazu gehören die Flughöhe, Art und Anlass sowie Dauer des Fluges, mögliche Beeinträchtigungen der Grundstücksnutzung und besonders die Gefährdung von Mensch und Tier.
Kreist eine Drohne in geringer Höhe über einer Weide und versetzt Pferde dadurch in Panik, geht es um weit mehr als die Frage, wem der Luftraum gehört. Wer derart risikoreiche Flüge durchführe, müsse sich seiner Verantwortung und der erheblichen rechtlichen Konsequenzen bewusst sein: Kommt es infolge eines Drohnenflugs zu Schäden oder zum Tod eines Tieres, drohen Schadensersatzansprüche und möglicherweise – abhängig von den Umständen – strafrechtliche Konsequenzen. Insbesondere kommt eine vorsätzliche Sachbeschädigung oder ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz in Betracht. Aber auch schon die „nur“ rechtswidrige Nutzung von Drohnen kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden.
Rücksichtnahme und Abstimmung können Konflikte vermeiden
Der Bauernverband Schleswig-Holstein empfiehlt Drohnenpiloten, vor geplanten Flügen über landwirtschaftlich genutzten Flächen möglichst frühzeitig den Kontakt zu den Bewirtschaftern oder Tierhaltern zu suchen. Eine vorherige Abstimmung kann helfen, sensible Bereiche zu berücksichtigen, unnötige Störungen zu vermeiden und den Flug so zu planen, dass Tiere nicht gefährdet werden. Das gilt insbesondere für Pferdeweiden, auf denen die Reaktionen der Tiere auf ungewohnte Geräusche und Flugbewegungen nicht immer vorhersehbar sind.
Auch bei einem fachlich sinnvollen Einsatz, etwa zur Kitzrettung, sollten die örtlichen Gegebenheiten und die jeweilige Tierhaltung berücksichtigt werden. Ziel müsse es sein, die Vorteile der Drohnentechnik zu nutzen, ohne die Sicherheit von Tieren und Menschen aus dem Blick zu verlieren.
Der Vorfall auf dem Gestüt in Ostholstein zeigt, wie schnell ein Drohnenflug zu einer belastenden Situation für Tierhalter werden kann. Für den Bauernverband Schleswig-Holstein steht deshalb fest: Neben der Einhaltung der geltenden Vorschriften braucht es vor allem Verantwortungsbewusstsein und Rücksichtnahme beim Einsatz von Drohnen über landwirtschaftlichen Flächen.