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„Wir begrüßen die angekündigte Erhöhung der Entschädigungsleistung für Gänsefraß auf 1,2 Mio. Euro. Dieser Schritt zeigt unseren Landwirtinnen und Landwirten, dass die Politik unsere Sorgen ernst nimmt,“ sagt Klaus Peter Lucht, Präsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein. „Mit der Anhebung kann der wirtschaftliche Druck auf die landwirtschaftlichen Betriebe, verursacht durch ansteigende Gänsebestände, abgemildert werden.“  Der Bauernverband unterstreicht den politischen Willen, die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu sichern und gleichzeitig den Interessenausgleich zwischen Naturschutz und Landwirtschaft zukunftsfähig zu gestalten. Präsident Lucht betont: „Um die Belastungen langfristig zu reduzieren, bedarf es jedoch zusätzlicher Maßnahmen zur Regulierung der Gänsebestände.“

 

Hintergrund:

 

Mit den Haushaltsanträgen der CDU- und Grünen-Fraktionen wird die Entschädigung für Fraßschäden durch Wildgänse zukünftig deutlich ausgeweitet. Der Ansatz steigt von vormals veranschlagten 350.000 Euro auf 1,2 Millionen Euro. Die Landesregierung hat gestern (27.11.2025) beschlossen, die bestehende Gänse-Richtlinie des Landwirtschaftsministeriums (MLLEV) auch weiterhin für die Saison 2025/2026 (01.10.2025 - 31.05.2026) fortzuführen. Zudem werden die Pauschalen der Entschädigung für Ackerkulturen und für Grünland angepasst.

Aus Sicht des Bauernverbandes war besonders die Erhöhung der Pauschalen für Dauergrünland und Ackergras mit vormals 56 € /ha bzw. 96 €/ha bei einem Schaden von 100 % dringend geboten.

Die aktuelle Möglichkeit für Landwirte, Entschädigungen für Gänsefraß zu beantragen, basiert auf zwei Programmen. Das unter dem ehemaligen Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (MLLEV) initiierte Programm „Wildgansrichtlinie“ aus dem Jahr 2025 beinhaltet, Schäden von Winterfrüchten und Grünland auszugleichen. Dieses Programm hat sich als Erfolg herausgestellt. 101 Anträge mit rund 2.700 ha Fläche im Jahr 2025 zeigen die Wichtigkeit dieses Entschädigungsprogramms.

Das Programm „Weißwangengansrichtlinie“ des Umweltministeriums (MEKUN) aus dem Jahr 2023 entschädigt Fraßschäden an Sommerfrüchten.  Die Resonanz der Landwirte auf dieses Programm war sehr gering und zeigt, dass es in seiner Ausrichtung dem Bedarf der Landwirte nicht entspricht.

Der Bauernverband erwartet für das Programm des MLLEV in der kommenden Saison ein höheres Antragsvolumen als die bisherigen 101 Anträge sowie einen höheren Flächenumfang als die bisherigen 2.700 ha und rechnet mit einer Verdreifachung der Fläche.

Bauernverband Schleswig-Holstein