Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Die Afrikanische Schweinepest ist bei Wildscheinen in Westeuropa angekommen. Foto: pixabay

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) rückt Deutschland gefährlich nahe. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilte, wurde am Donnerstag, 13. September 2018 bei tot aufgefundenen Wildschweinen in Belgien die gefährliche Tierseuche festgestellt. Gefunden wurden die Tiere im Dreiländereck Frankreich, Luxemburg, Belgien, etwa 60 km von der deutschen Grenze entfernt. Nach Angaben des Ministeriums gibt es bislang noch keinen ASP-Fall in Deutschland. Man stehe im ständigen Austausch mit den belgischen Behörden und der EU-Kommission.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hob hervor, dass sie die neue Situation sehr ernst nehme. Die Afrikanische Schweinepest stellte seit längerem auch für Deutschland eine Bedrohung dar, und die Vorbereitungen für den Krisenfall liefen. Auch die rechtlichen Instrumente lägen vor, um die ASP zu bekämpfen. Die Ministerin wies darauf hin, dass sie bereits im Juni ein Gesetz auf den Weg gebracht habe, mit dem die bestehenden Maßnahmen ergänzt würden und ein Ausbruch der ASP bei Wildschweinen noch effektiver bekämpft werden könne. Das Gesetzesvorhaben stehe kurz vor dem Abschluss.

Für Klöckner steht jedoch die Prävention an erster Stelle. Hier sei insbesondere Aufklärung gefragt, denn es seien vor allem Menschen, die einer Seuchenverbreitung Vorschub leisten, indem sie zum Beispiel Speisereste mit ASP-kontaminierten Schweinefleischerzeugnissen unachtsam entsorgten, was eine Infektionsquelle für Wildschweine darstelle. Deshalb habe ihr Ressort dazu eine mehrsprachige Aufklärungskampagne gestartet und informiere sowohl online als auch mit Flyern und Plakaten an Tank- und Rastplätzen.

Das Ministerium erinnerte erneut an die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in den schweinehaltenden Betrieben und insoweit an die Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung. Zudem würden die Jagdausübungsberechtigten aufgefordert, verendet aufgefundene Wildschweine den jeweils zuständigen Behörden anzuzeigen, um eine entsprechende Untersuchung sicherzustellen.

Bauernverband Schleswig-Holstein