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Die Prämienbescheide und dazugehörige Anlagen für die EU-Direktzahlungen für das Antragsjahr 2025 werden seit dem 16. Dezember 2025 digital an die Antragssteller-Postfächer im Profil Inet gesendet. Die Antragssteller haben eine Benachrichtigung über die neuen Dokumente per Mail erhalten.

Gegen die Bescheide kann Widerspruch eingelegt werden. Die Widerspruchsfrist endet einen Monat nach Abruf des elektronischen Bescheides im Postfach. Bei Abruf zum Beispiel am 16. Dezember 2025 endet die Widerspruchsfrist am 16. Januar 2026. Mit dem elektronischen Abruf gilt der Bescheid für den Beginn der Widerspruchsfrist als bekanntgegeben.

Bevollmächtigte Berater, die z.B. den Prämienantrag gestellt haben, können die Bescheide im Postfach ebenfalls digital abrufen, auch hier gilt es den damit verbundenen Beginn der Widerspruchsfrist zu beachten.

Wird der Bescheid nicht digital abgerufen, wird nach Ablauf einer zehntägigen Wartefrist das Druckverfahren ausgelöst und der Bescheid in Papierform zugestellt.

Wurde im Rahmen des Sammelantrages die postalische Zusendung des Antrags angefordert, kommt der Bescheid Anfang Januar per Post. Die Widerspruchsdauer beträgt dann einen Monat ab dem dritten Tag nach der postalischen Aufgabe des Bescheides – jedoch nur, wenn der Bescheid nicht schon vorher elektronisch abgerufen wurde.

Für einen eventuellen Widerspruch können sich BVSH-Mitglieder gerne rechtzeitig bei Ihrer Kreisgeschäftsstelle melden.

Bauernverband Schleswig-Holstein