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Die Impfung erfolgt mit einem Sicherheitsinjektor direkt am Ohrgrund. Foto: Dr. Robert Quakernack

In Anbetracht des bevorstehenden Verbotes der betäubungslosen Ferkelkastration ab dem Jahr 2021 stehen die Sauenhalter in Deutschland vor großen Herausforderungen, dieses Verbot umzusetzen. Derzeit gibt es dafür nur 3 Möglichkeiten: Kastration mit dem Betäubungsgas Isofluran, die Mast von Jungebern sowie die Mast von gegen Ebergeruch geimpften männlichen Tieren. Jedes der drei Verfahren hat Vor- und Nachteile, keines ist aber frei von Risiken.

Die Landesbauernverbände in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben sich dahin gehend positioniert, auf die Kastration männlicher Ferkel – so weit wie möglich – zu verzichten und deshalb das Projekt "100.000 Improvac-Tiere" initiiert. Ziel des "100.000 Improvac-Tiere"-Projektes ist es, Schlachtschweine zu erzeugen, die vom Markt akzeptiert und entsprechend ihrer Qualität bezahlt werden. Um dies zu realisieren, finden aktuell Gespräche mit Schlachtunternehmen statt, um eine marktgerechte Bezahlung von Improvac-Tieren zu gewährleisten. Eine Abrechnung mit der "Ebermaske" werden wir nicht akzeptieren. Zurzeit haben sich etwa 50 bis 60 Mastbetriebe bereit erklärt, sich an unserem gemeinsamen Projekt zu beteiligen. Dafür möchten wir Ihnen herzlich danken.

Die Umsetzung des Projektes geschieht in enger Absprache mit der Firma Zoetis, die den Impfstoff vertreibt. Ziele des Projektes:
• Sammlung von praktischen Erfahrungen beim Einsatz von Improvac,
• Demonstration der Praktikabilität der Improvac-Impfung und
• Etablierung am Markt.

Zoetis unterstützt das Projekt wie folgt:
• Durchführung der Impfungen oder – wenn gewünscht – Schulung, um eine korrekte Impfung durchführen zu können,
• Präsenz von Zoetis-Mitarbeitern am Schlachthof bei Schlachtung der Partien, wenn möglich.
• Entnahme von Speckproben von geruchsauffälligen Tieren zur weiteren Untersuchung im Labor.

Die teilnehmenden Landwirte sollten bereit sein, das Projekt wie folgt zu unterstützen:
• Angabe der Zahl der gemästeten Improvac-Tiere und des jeweiligen Kennzeichens,
• Lieferung von 3 bis 5 Partien an AutoFOM-Schlachthöfe,
• Nach Möglichkeit Beibehaltung der bisherigen Lieferbeziehung, sofern das Schlachtunternehmen bereit ist, Improvac-Tiere zu vermarkten.

Ablauf der Mast mit Improvac-Ebern:
• Nach Absprache Stopp der chirurgischen Kastration auf dem Ferkelerzeugerbetrieb,
• 1. Impfung ein bis zwei Wochen nach Einstallung im Mastbetrieb mit 40 bis 45 kg Lebendgewicht,
• 2. Impfung bei 90 bis 95 kg Lebendgewicht ("Vorläufer" im Blick behalten, evtl. Probewiegungen),
• 14 Tage nach der 2. Impfung Kontrolle des Impferfolgs durch Zoetis, gegebenenfalls Nachimpfen von Einzeltieren,
• Verkauf schlachtreifer Tiere frühestens 4 Wochen nach der 2. Impfung (Zielgewicht 120 bis 125 kg Lebendgewicht).

Die Impfung erfolgt mit einem Sicherheitsinjektor direkt am Ohrgrund. Geimpfte Tiere sind eindeutig zu kennzeichnen (Farbspray). Sicherheitsinjektor sowie Nadeln werden kostenlos mit dem Impfstoff über den Hoftierarzt geliefert. Die Lagerung des Impfstoffs erfolgt im Kühlschrank bei 2 bis 8 °C.
Für die Schlachtung ist, nach Absprache mit dem Schlachthof, beim Tätowierstempel eine eindeutige Kennzeichnung (zum Beispiel zusätzlicher Buchstabe) erforderlich.

Die Firma Zoetis übernimmt die Impfungen sowie die Dokumentation der Impfungen und unterstützt jedes Improvac-Tier mit 1 €. Für die Tierhalter entstehen damit Kosten von 2 € je Tier für den Impfstoff beider Impfungen.

Bauernverband Schleswig-Holstein