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Hohe bürokratische Hürden könnten sich als Fallstrick für die Auszahlung von Dürrehilfen erweisen. Foto: H. Dietrich Habbe

Die Auseinandersetzung zwischen dem landwirtschaftlichen Berufsstand und dem Bundeslandwirtschaftsministerium um die Kriterien für die Dürrehilfen hält an. Vorige Woche äußerte sich der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, kritisch zum Antragsverfahren. Das, so Rukwied, "überfordert die Landwirte und dauert zu lange".

Agrarstaatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens wies die Kritik zurück. "Es geht um öffentliches Geld, das nicht nach dem Gießkannenprinzip ausgezahlt werden kann", so Aeikens. Der Staatssekretär bekräftigte die Notwendigkeit von klaren Kriterien bei der Auszahlung von Dürrehilfen. Ein Verzicht auf eine Bedürftigkeitsprüfung komme nicht in Betracht.

Auch aus Sicht des Bauernverbandes Schleswig-Holstein (BVSH) ist das Verfahren ist zu kompliziert, die Ausschlusskriterien zu zahlreich, die Offenlegungs- und Bewertungspflichten zu umfassend. Es gehe wohl vor allem dem Bundeslandwirtschaftsministerium darum, jegliche Mitnahmeeffekte auszuschließen. "Man darf sich dann nicht wundern, wenn sich die Betroffenen einem solchen Antragsverfahren entziehen", betont BVSH-Präsident Werner Schwarz in einer Presseverlautbarung. Leider stehe zu befürchten, dass die hart betroffenen Betriebe ohne effektive Dürrehilfe im nächsten Jahr aufgeben. Das Landwirtschaftsministerium in Kiel habe sich zwar um eine pragmatische Hilfe bemüht. Allerdings sei die dortige Vorstellung, die Dürrehilfe erst nach dem nächstjährigen Jahresabschluss zu bewilligen, trotz Abschlagsangebot, wenig praktikabel.

Das sieht auch Aeikens so: Nach Einschätzung des Staatssekretärs erhalten Landwirte, die keine Vorschusszahlungen beantragen, die Hilfen damit möglicherweise erst ein Jahr nach Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung. "Das war so nicht gewollt", betonte Aeikens. Ihm zufolge gehört das Vorliegen des Buchführungsabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2018/19 ausdrücklich nicht zu den Voraussetzungen der Verwaltungsvereinbarung, auf deren Grundlage die diesjährige Dürrehilfe erfolgt.

Bauernverband Schleswig-Holstein