Die Düngeverordnung, die am vorigen Freitag vom Bundesrat beschlossen wurde, wird für viele landwirtschaftliche Betriebe eine kaum zu bewältigende Bürde sein. Es bleibt folgenschwer, dass sich die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission frühzeitig auf eine pauschale Reduzierung der Düngung festgelegt hatte. Es wurde ein Kompromiss geschlossen, die strengen Regelungen in den Roten Gebieten erst ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden. Werner Schwarz wendet sich dazu in einer Erklärung an seine Berufskollegen:
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