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Machen Sie mit: Ertrags- und Qualitätsmonitoring in der Nitratkulisse

Die Auswirkungen der zuletzt 2020 novellierten Düngeverordnung sind inzwischen auf den Betrieben angekommen. Um aufzuzeigen, wie hoch die Betroffenheit in der Praxis in Deutschland ist und wie sich Erträge und Qualitäten innerhalb der Roten Gebiete im Vergleich zu Flächen außerhalb der Kulisse verändert haben, hat der Deutsche Bauernverband (DBV) ein Monitoringprogramm aufgelegt. Bundesweit werden dafür nun betriebliche Daten rund um die Ernte der Jahre 2021 und 2022 gesammelt.

Neben den Auswirkungen auf Erträge und Qualitäten möchte der DBV auch bessere Aussagen über die finanziellen Verluste in den betroffenen Regionen machen können und eine bessere Einschätzung über Veränderungen bei den regionalen Anbaustrukturen erreichen. Von den Auswertungen verspricht man sich außerdem eine verbesserte Argumentationsbasis in politischen Diskussionen um die weitere Ausgestaltung der Nitrat-Kulisse.

Jeder Betrieb ist gefragt

Mitmachen kann jeder konventionell und ökologisch wirtschaftende Betrieb, der Flächen in der Nitrat-Kulisse hat. Benötigt werden für den Vergleich auch die Daten von Betrieben bzw. Flächen außerhalb der Nitrat-Kulisse. Sprich: jeder Betrieb ist willkommen und trägt zur Datengesamtheit bei.

Im Zentrum der Auswertung stehen erst einmal Weizen, Roggen, Raps und Kartoffeln. Abgefragt werden neben den Ortsangaben (Bundesland und PLZ) für die jeweilige Fruchtart 

  • die aktuellen und langjährigen durchschnittlichen Hektarerträge
  • der Umfang der jeweils ausgewerteten Fläche
  • das Niveau der N-Düngung
  • Qualitätsparameter wie Rohprotein, Fallzahlen und Ölgehalten sowie
  • die örtlichen Niederschlagsmengen.

Für die Teilnahme bitte diesen ERFASSUNGSBOGEN ausfüllen, über den Speichern-Button abspeichern und per E-Mail an Lisa Hansen-Flüh senden: L.Hansen-Flueh[at]bvsh.net 


 

 

Lagerkapazitäten

Die neue Düngeverordnung ist zum 1. Mai 2020 in Kraft getreten. Mit den neuen Regelungen kommt auf viele tierhaltende Betriebe und Biogasbetriebe sowohl bei der Lagerung von flüssigen Wirtschaftsdüngern als auch bei Festmist zwingend die Überlegung über eine Ausdehnung der betrieblichen Lagerkapazität zu.

 

Dieser Bauernblatt Artikel vom 11. April 2020 gibt einen guten Überblick über die Notwendigkeit und Möglichkeiten zur Schaffung von Lagerkapazitäten.

 

 

Investitions- und Zukunftprogramm Landwirtschaft

Die Regierungskoalition hatte im Januar 2020 eine Milliarde Euro zusätzliche Bundesmittel über die Jahre 2021-2024 für die Anpassung der Landwirtschaft an das neue Düngerrecht vereinbart. Davon sollen über das Investitions- und Zukunftsprogramm (IuZ) Landwirtschaft gut 200 Millionen € pro Jahr zur Förderung von Investitionen in Lagerung, Ausbringtechnik und Aufbereitung von Wirtschaftsdünger eingesetzt werden.

Gegenstand der Förderung sind Investitionen in vielfältige langlebige Wirtschaftsgüter, die zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes beitragen: Im Bereich Wirtschaftsdüngerausbringung sind dies beispielsweise Injektionsgeräte, mit und ohne Tankwagen, Schleppschuhverteiler, mit und ohne Tankwagen als auch Verschlauchungstechnik und Ausbringtechnik für angesäuerte, flüssige Wirtschaftsdünger. Auch gefördert werden N-Sensoren, NIRS-Verfahren zur Vor-Ort Ermittlung der tatsächlich im Wirtschaftsdünger befindlichen Nährstoffgehalte, Mineral-Düngerstreuer in Verbindung mit Mengenkontrollsystemen und Applikationskarten. Ebenfalls förderfähig sind Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung und diverse Feldspritzgeräte im Bereich der PSM-Ausbringung. Um genau zu wissen, welche Geräte förderfähig sind, gibt es auf der Internetseite der LR eine Positivliste mit Geräten, die vom Hersteller beim BMEL als förderfähig anerkannt worden sind. Die Positivliste wird zentral geführt und ist erweiterbar. Mobile Kleinanlagen zur Separierung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Bauten zur Erhöhung der Lagerkapazität von Festmist und Gülle (mit Abdeckung) zwei Monate über den gesetzlichen Anforderungen können ebenfalls gefördert werden.  

Der Zuschuss beträgt 40 % der Investitionssumme (max. 500 000 Euro) bei landwirtschaftlichen Betrieben und 10 % (20 % bei Kleinunternehmern) der Investitionssumme (max. 200 000 Euro) bei landwirtschaftlichen Lohnunternehmen und gewerblichen Maschinenringen. Das förderfähige Investitionsvolumen ist auf 1 Mio. Euro je Zuwendungsempfänger im Geltungszeitraum der Richtlinie begrenzt. Der Zuschuss ist an ein Darlehen bei der Hausbank gebunden.

Die Bewilligungs- und Antragsstelle ist die Landwirtschaftliche Rentenbank, die aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entscheidet, wer gefördert wird. Grundsätzlich müssen zur Auftragsvergabe drei Angebote eingeholt werden und der Beginn des Vorhabens darf erst nach der Bewilligung durch die LR erfolgen. Anträge müssen über das Online-Portal der LR gestellt werden. Dort sind auch alle weiteren Informationen zum Beispiel zur Zweckbindungsfrist, Mindestdarlehenslaufzeit sowie ein FAQ zu finden.

Hier gelangen Sie zur Homepage der Landwirtschaftlichen Rentenbank und allen weiteren Informationen zum IuZ.

Bauernverband Schleswig-Holstein