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Hier finden Sie Dokumente für Ihre Aufgaben als Arbeitgeber im Betrieb.

 

Arbeitsverträge

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung individueller Arbeitsverträge.

Um dies für Sie so zeitsparend wie möglich zu halten, haben Sie die Möglichkeit, ein Formular auszufüllen, in dem Sie alle individuellen Anforderungen ankreuzen und benennen können. Auf dieser Basis erstellen wir Ihnen dann den maßgeschneiderten Arbeitsvertrag.

⇒ zum Formular und zum zugehörigen Hinweisblatt

Selbstverständlich beraten wir Sie bei Bedarf auch telefonisch oder persönlich. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

Die Beratung zu Arbeitsverträgen rechnen wir nach Zeitaufwand ab. Pro Stunde berechnen wir 105 Euro; dies ist gleichzeitig der Mindestsatz für einen Arbeitsvertrag.

 

Arbeitszeit - Dokumentationspflichten

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Beschluss aus dem Jahr 2022 eine "Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung für alle Betriebe und alle Arbeitnehmer" festgestellt. Für die konkrete Ausgestaltung dieser Pflicht will das Bundesarbeitsministerium noch im 1. Quartal 2023 einen Gesetzesentwurf vorlegen. Bis es soweit ist, können zur Orientierung die bisherigen gesetzliche Regelungen herangezogen werden.

Eine Übersicht finden Sie hier.

 


 

Arbeitszeit - Verlängerungsantrag

Im Arbeitsrecht gilt die 8-10-12-Regel. Die Regelarbeitszeit  ist auf  8 Stunden/ Tag begrenzt. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten (auf Wahl innerhalb von 24 Wochen) im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Es muss für die höhere Arbeitsbeanspruchung also immer ein Ausgleichszeitraum eingeräumt werden, so dass die Beschäftigten im Schnitt bei 8 Arbeitsstunden/ Woche bleiben.

Eine erweiterte Arbeitszeit auf 12 Stunden ist z. B. für die Erntezeit möglich, sofern ein Antrag bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde gestellt wird. Dies ist in Schleswig-Holstein die „Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord“ mit den Standorten in Itzehoe, Kiel und Lübeck. 

 


 

 

Sachbezugswerte

Sachbezüge sind Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die keine Geldleistungen sind. Diese gehören zu den Einkünften des Arbeitnehmers, sind aber bis zu einer gewissen Grenze steuerfrei. Sozialversicherungspflichtig sind diese aber immer - jedoch nur für den Arbeitnehmer. Damit sind Sachbezüge eine gute Möglichkeit für den Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern vergünstigt Leistungen zukommen zu lassen. 

Die Sachbezugsgrenzen für Wohnung und Verpflegung werden jährlich neu festgesetzt (Sachbezugswerte). 


 

Sozialversicherungsbeiträge EU-Ausland

Wenn Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland ihren Hauptarbeitsort in ihrem Heimatland haben, zahlen sie auch dort ihre Sozialversicherungsbeiträge. Dies weisen Personen, die in Deutschland z. B. als Saisonarbeitskraft tätig sind, über die Bescheinigung "A1" nach. In diesen Fällen muss der deutsche Arbeitgeber dann mögliche Sozialversicherungsbeiträge in das Heimatland abführen, in Polen z. B. über die ZUS. Hier finden Sie die aktuell gültigen, abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge, die uns vorliegen.

 


 

Fragebogen für Saisonarbeitskräfte in polnischer Sprache (Stand August 2023)

 

Die Deutsche Rentenversicherung hat einen Übersetzungsfehler im Fragebogen korrigiert. Den neuen Fragebogen finden Sie hier.

 

 


 

Tarifverträge 

 Hier können Sie die aktuellen Tarifverträge herunterladen:

Bauernverband Schleswig-Holstein