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Was ist Mutterschutz?

Der Mutterschutz ist ein besonderer Schutz für Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und schwanger sind oder ein Kind stillen. Geschützt werden sowohl die Mütter als auch die Kinder, sowohl vor der Geburt als auch danach. Zum Mutterschutz gehören unter anderem

  • der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz,
  • ein besonderer Schutz vor Kündigung,
  • ein Beschäftigungsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt, sowie
  • die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots.

Die Mutterschutzfrist ist ein Zeitraum von mehreren Wochen vor und nach der Geburt. In diesem Zeitraum darf die Arbeitnehmerin nicht arbeiten. Die Mutterschutzfristen

  • beginnen 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und
  • enden normalerweise 8 Wochen nach der Geburt.

Wenn das Kind vor dem errechneten Termin auf die Welt kommt, dann dauert die Mutterschutzfrist insgesamt trotzdem 14 Wochen. Sie endet also nicht schon 8 Wochen nach der Geburt, sondern ein paar Tage später - so viele Tage später, wie das Kind vor dem errechneten Termin auf die Welt gekommen ist.

In der Zeit der Schwangerschaft, also schon vor dem Mutterschutz, darf die Arbeitnehmerin u. U. nicht alle Tätigkeiten ausführen, die sie vorher ausgeführt hat. Dies gilt ebenso für die Zeit, in der sie ihr Kind stillt.

Um zu klären, welche Arbeiten die Arbeitnehmerin noch übernehmen darf und welche nicht, muss jeder Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitnehmerin schreiben. Hier finden Sie weitere Informationen. 

Bauernverband Schleswig-Holstein