Nutztierhalter in Schleswig-Holstein werden in Zukunft bei Wolfsrissen ohne eine betriebliche Gesamtobergrenze entschädigt. Dazu fällt die sogenannte De-minimis-Regelung weg, die Entschädigungszahlungen bislang aufgrund des EU-Wettbewerbsrechts auf höchstens 15.000 € pro Betrieb innerhalb von drei Jahren beschränkte. Eine entsprechende Änderung der Wolfsrichtlinie durch das Land wird in den kommenden Tagen im Amtsblatt veröffentlicht, nachdem nun die EU-Kommission dafür grünes Licht gegeben hat.
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